Mit dem beschlossenen novellierten Polizeivollzugsdienstgesetz erhält die Sächsische Polizei zahlreiche Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse, die aufgrund vager Voraussetzungen jeden treffen können. Wer von der Polizei als „zukünftige Gefahr“ mit Maßnahmen belegt wird, hat kaum Chancen dagegen vorzugehen. Damit wird Transparenz verhindert und der Rechtsstaat behindert.
Dresden, 10. April 2019 – Anlässlich der heutigen Verabschiedung der Polizeivollzugsdienstgesetzes (PVDG) im Sächsischen Landtag kritisiert Wassily Nemitz, Sprecher von Amnesty International im Bezirk Sachsen: “Die Annahme des Polizeigesetzes durch die Abgeordneten betrachten wir mit großer Sorge. Wir brauchen eine Sicherheitspolitik, die sich an den Fakten orientiert und nicht an Gefühlen. Gerade in Zeiten sinkender Kriminalitätsraten sollte ein derartiger Zuwachs an polizeilichen Befugnissen besonders gut begründet werden. Das gilt erst recht, wenn diesen Befugnissen kaum Möglichkeiten gegenüberstehen, um sich gegen unverhältnismäßiges Behördenhandeln zur Wehr zu setzen.”
Mit der Gesetzesverschärfung erhält die Sächsische Polizei eine Vielzahl erweiterter Befugnisse, die an keine konkrete Bedrohung mehr anknüpfen, sondern lediglich anhand vager Gefahrenprognosen angewandt werden können. Aufenthaltsanordnungen, Kontaktverbote und Überwachungsmaßnahmen können bereits dann angeordnet werden, wenn noch nicht einmal ein konkreter Gefahren-Sachverhalt und erst recht kein Strafverdacht vorliegt. Was vor diesem Hintergrund noch als harmloses Verhalten gilt und was bereits als verdächtige Handlung aufgefasst wird, bleibt unklar. Es ist daher zu befürchten, dass künftig vermehrt Bürgerinnen und Bürger aufgrund alltäglicher harmloser Handlungen ins Visier der Polizei geraten und mit erheblichen Einschränkungen ihrer Freiheit und Privatsphäre belegt werden. Eine besondere Gefahr für die Privatsphäre liegt in der verstärkten Videoüberwachung mit KFZ-Kennzeichenerfassung, die im 30-Kilometer-Grenzbereich ermöglicht wird. Hierbei darf sogar Gesichtserkennungssoftware eingesetzt werden, obwohl weder deren Effektivität noch die menschenrechtlichen Risiken abschließend geklärt sind. Das Urteil, mit dem das Bundesverfassungsgericht erst kürzlich die automatische Kennzeichenerfassung als teilweise verfassungswidrig gewertet hat, berücksichtigt das novellierte Polizeivollzugsdienstgesetz gar nicht.
Diesem enormen Zuwachs polizeilicher Befugnisse werden gleichzeitig kaum Möglichkeiten gegenübergestellt, mit denen Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßigem Polizeihandeln widersprechen können. Die Beschwerdestelle, die nun vom Innenministerium in die Staatskanzlei verlegt wird, bleibt weiterhin der jeweiligen Regierung unterstellt, was eine wirklich unabhängige Arbeit erschwert. Eine Kennzeichnungspflicht für die Polizei fehlt nach wie vor und auch die vorgesehenen Regelungen zur neu eingeführten “Bodycam” verhindern die Aufklärung von Polizeigewalt, da die Aktivierung der Kamera im Ermessen der einzelnen Polizeibeamtinnen und -beamten liegt. Auch rechtswidrige Gewalt durch die Polizei ist jedoch eine Realität, der sich ein Rechtsstaat konsequent stellen muss.
Nemitz weiter: “Insgesamt erscheinen diese Regelungen wie ein Generalverdacht gegen die Bevölkerung. So werden rechtsstaatliche Standards verwässert, ohne die Sicherheit zu erhöhen. Wer den gläsernen Bürger möchte, der sollte auch selbst Transparenz im Behördenhandeln schaffen: Eine Beschwerdestelle muss unabhängig arbeiten können, die Kennzeichnungspflicht muss eingeführt werden und Bodycam-Aufnahmen müssen auch den Betroffenen zur Verfügung stehen, um Fälle von Polizeigewalt aufzuklären. Nur so kann ein funktionierender Rechtsstaat gewährleistet werden, der seine Bürgerinnen und Bürger vor polizeilicher Willkür schützt.”
Amnesty International wird sich weiter mit Nachdruck dafür einsetzen, dass unverhältnismäßige Regelungen geändert und das Sächsische Polizeirecht in Einklang mit verfassungs- und menschenrechtlichen Anforderungen gebracht wird. Die Stellungnahmen von Amnesty zum Gesetzentwurf sowie zur Einführung der Bodycam können online eingesehen werden.