Dresden: Verurteilung von Kundgebungsanmelder gefährdet Versammlungsfreiheit

Amnesty-Aktivist_innen auf der Kundgebung gegen das Sächsische Polizeigesetz am 17. November 2018

Die Verurteilung des Anmelders einer Versammlung gegen das neue sächsische Polizeigesetz im Herbst 2018 aufgrund von Auflagenverstößen der Versammlungsteilnehmer_innen kann nach Ansicht von Amnesty International Menschen davon abschrecken, ihr Recht auf Versammlungsfreiheit auszuüben. Das Urteil markiert damit einen weiteren Schritt im Abbau persönlicher Freiheitsrechte, gegen den sich die Versammlung selbst gerichtet hatte.

Dresden, 30. Juli 2021 – Die strafrechtliche Verurteilung des Anmelders der Kundgebung gegen das sächsische Polizeigesetz durch das Dresdener Amtsgericht am 13. Juli betrachtet Amnesty International mit großer Sorge. Sebastian Lupke, Sprecher von Amnesty International in Sachsen, sagt: „Diese Entscheidung dürfte stark abschreckend auf zivilgesellschaftlich engagierte Personen wirken und gefährdet damit das Recht auf Versammlungsfreiheit. Die Möglichkeit, im Wege der Versammlungsfreiheit politische Ansichten und Protest im öffentlichen Raum auszudrücken, hat eine zentrale Funktion für die Meinungsvielfalt in einer lebendigen Demokratie. Wenn Versammlungsverantwortliche für ungefährliche Verstöße gegen die Versammlungsauflagen durch die Teilnehmenden verurteilt werden, wird sich bald kaum noch eine Person finden, die eine Kundgebung überhaupt anmelden möchte.”

Das Amtsgericht verurteilte den Anmelder der Kundgebung, die am 17. November 2018 in Dresden stattfand, zu einer Geldstrafe, weil er Auflagenverstöße einzelner Versammlungsteilnehmer_innen nach Einschätzung des Richters nicht wirksam unterbunden hatte. Konkret betraf dies das Zünden von Rauchtöpfen sowie zwei zu lange Seitentransparente, die durch den Versammlungsbescheid untersagt worden waren. Für die Versammlung und ihre Teilnehmer_innen sowie für Passant_innen ging hierdurch keine Gefahr aus, auch die Polizei bewertete den Ablauf der Versammlung als friedlich und sah sich nicht zum Einschreiten gezwungen. Amnesty International hatte die Kundgebung neben verschiedenen anderen Initiativen unterstützt und dort die menschenrechtswidrige Ausweitung polizeilicher Befugnisse durch das Sächsische Polizeigesetz kritisiert.

Lupke sagt: „Seit langem verfestigt sich auch in Deutschland der Trend, dass in den Versammlungsgesetzen der Länder versammlungsrechtliche Verstöße und Verhalten wie Vermummung strafrechtlich sanktioniert werden. Auch die Möglichkeiten, Versammlungsteilnehmende polizeilich zu kontrollieren, werden ausgebaut. Das Urteil des Amtsgerichts zeigt, welche Folgen derartig repressive Vorschriften haben können: Wer eine Demonstration anmeldet, bei der einzelne Teilnehmende gegen Auflagen verstoßen, wird zum Straftäter gemacht. Das Urteil macht deutlich: Das Anliegen der damaligen Kundgebung, der Protest gegen die sukzessive Einschränkung von Freiheitsrechten und zivilgesellschaftlichem Spielraum, ist so aktuell wie eh und je.“